Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB (Stand 18.06.2022)

1. Veranstalter für die Durchführung der Touren

HOCHSCHWARZWALD TOUREN
Inhaber:
Martin Wißler
Erlenweg 9
D-79859 Schluchsee

eMail: info@hochschwarzwald-touren.de

Tel.: +49 (0) 176 40782249
Fax: +49 (0) 7656 262452

2. Vertragspartner

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen finden ihre Anwendung auf das Vertragsverhältnis der nachfolgend genannten Personengruppen:
• dem Veranstalter HOCHSCHWARZWALD TOUREN sowie unserem Guide, der Euch auf Eurer Tour begleitet
• der Person die die Anmeldung zu einer Tour vorgenommen hat, sowie aller Gäste, die als Teilnehmer der Tour angemeldet werden

3. Preisgestaltung

Das Honorar für den Guide und eine eventuell anfallende Aufwandsentschädigung für die Vorbereitungen einer Tour, wird von HOCHSCHWARZWALD TOUREN vor der Anmeldung der Teilnehmer bekannt gegeben. Da sich alle unsere Touren sehr individuell an den Bedürfnissen unserer Gäste orientieren, kann an dieser Stelle keine verbindliche Summe genannt werden. Als Richtwert veranschlagen wir für den Guide ein Honorar in Höhe von 40,-€ / h.
Bitte teile uns Deine Wünsche in der Anfrage genau mit, damit wir einen tollen Vorschlag für Dein Tour-Erlebnis ausarbeiten können.

4. Anmeldung

Deine Anmeldung zur Teilnahme an einer Tour bei HOCHSCHWARZWALD TOUREN kann schriftlich, per eMail oder per Telefax erfolgen. Mit Deiner Anmeldung bietest Du als Teilnehmer uns als Veranstalter den Abschluss eines Teilnahmevertrags verbindlich an und akzeptierst unsere AGB. Gleiches gilt für alle weiteren Personen, für die der Anmeldende als vertretende Person den Teilnahmevertrag anbietet und somit für deren Vertragsverpflichtung einsteht.

5. Buchungsbestätigung und Zahlung

Mit dem Zugang unserer schriftlichen Buchungsbestätigung kommt der Teilnahmevertrag auf Basis unserer AGB zustande. Eine Rechnung erhältst Du, nach gesonderter Absprache zeitgleich oder nach Abschluss der Tour
Die Höhe einer eventuellen Anzahlung wird in der Rechnung separat ausgewiesen, sowie das Zahlungsziel für den Rechnungsbetrag und unsere Bankverbindung.

6. Teilnahmebedingungen

Soweit nicht anders angegeben, setzen wir eine durchschnittliche altersgemäße Belastbarkeit und Gesundheit unserer Gäste bei der Teilnahme an einer unserer Touren voraus. Für nicht volljährige Teilnehmer, setzen wir eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder die Begleitung eines erziehungsberechtigten Erwachsenen voraus.
Alle Touren in der freien Natur bergen zuweilen Unwägbarkeiten und Risiken, die nicht allumfänglich ausgeschlossen werden können. Insbesondere die Teilnahme an Ski- und Mountainbike Touren, setzt ein Mindestmaß an körperlicher Fitness und auch der technischen Grundkenntnisse auf dem Ski bzw. dem Bike voraus, sowie eine technisch einwandfreie Ausrüstung. Es liegt im Ermessen des Guide, die Ausrüstung der Teilnehmer gegebenenfalls einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen. An unseren Touren kann außerdem nur teilnehmen, wer sich bereit dazu erklärt, im Interesse der Sicherheit aller Teilnehmer, den Anweisungen des Guide jederzeit Folge zu leisten. Dein Guide kann zu Beginn oder auch während einer Tour nötigenfalls einzelne Teilnehmer ganz oder teilweise von der Tour ausschließen, sollte er der Überzeugung sein, dass wichtige Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Eine Rückerstattung des Honorars ist in diesem Falle nicht möglich. Sollten durch einen Ausschluss einzelne Aufwendungen unsererseits eingespart werden können, werden diese dem Teilnehmer natürlich zurückerstattet.

7. Mindestteilnehmerzahl

Für den Fall, dass vertraglich eine Mindestanzahl an Teilnehmern vereinbart wurde und ein Zeitpunkt, bis zu diesem eine entsprechende Erklärung diesbezüglich spätestens eingegangen sein muss, können wir vom Vertrag zurücktreten, sollte diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden. Einen solchen Rücktritt geben wir spätestens 14 Tage vor der Tour bekannt. Etwaige geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet.

8. Änderungen an der vereinbarten Leistung

Sollten nach dem Vertragsabschluss wesentliche Änderungen an der vereinbarten Leistung notwendig sein, die von HOCHSCHWARZWALD TOUREN nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, ist dies gestattet. Dies könnte der Fall sein, weil beispielsweise die Wetterverhältnisse oder die Schneelage für eine Winteraktivität sich verschlechtert haben. Generell unterliegt die Möglichkeit zur Durchführung von Veranstaltungen in der Natur den Einflüssen der Witterung.
Nach Kenntnis eines Änderungsgrund vor Beginn einer Veranstaltung, wirst Du als Teilnehmer von einer erheblichen Leistungsänderung unverzüglich informiert. In diesem Fall steht es Dir frei, vom Vertrag zurück zu treten.
Alternativ kann mit HOCHSCHWARZWALD TOUREN ein neuer Termin vereinbart werden, der eine vergleichbare Leistung beinhaltet. Entsprechende Rechte müssen unverzüglich nach der entsprechenden Erklärung unsererseits geltend gemacht werden.
Etwaige Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, sollten geänderte Leistungen mit Mängeln behaftet sein. Aufwendungen oder Schäden die im Zusammenhang mit einer versuchten Inanspruchnahme der Leistung verbunden sind (z.B.: Kosten für Unterkunft oder Anfahrt) werden von HOCHSCHWARZWALD TOUREN nicht erstattet.
Es obliegt der Entscheidungsgewalt des Guide, vom geplanten Tourenablauf abzuweichen, für den Fall einer plötzlich auftretenden Krankheit eines Teilnehmers, einer Verletzung oder eines Unfalls. In diesen Fällen haben Maßnahmen zur Bergung und Ersten Hilfe immer Vorrang. Auch haben etwaige Hilfeleistungen an Mitmenschen, denen wir draußen in der Natur begegnen, Priorität gegenüber dem Ablauf der Veranstaltung.

9. Nichtinanspruchnahme von vereinbarten Leistungen

Sollten Teilnehmer einzelne Leistungen, die bereits vereinbart wurden nicht in Anspruch nehmen, aus Gründen die ihnen zuzurechnen sind, entsteht kein Anspruch auf Erstattung des vereinbarten Honorars. Etwaige ersparte Aufwendungen durch weitere Leistungsträger können zurückerstattet werden, sofern diese nicht bereits geleistet wurden.

10. Rücktritt durch den Teilnehmer

Vor Beginn einer Tour kannst Du als Teilnehmer jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Eine entsprechende Erklärung ist schriftlich an HOCHSCHWARZWALD TOUREN zu richten. Soweit ein Rücktritt nicht durch uns zu vertreten ist oder auch falls höhere Gewalt vorliegt, kann eine Aufwandsentschädigung in der folgenden Höhe unsererseits erhoben werden:
Bei Rücktritt vom 13. bis zum 1. Tag vor Beginn einer Tour: 50% des vereinbarten Preises.
Bei Rücktritt am Tag der Tour, sowie bei Nichtantritt: 100% des vereinbarten Preises.
Es ist dem Teilnehmer freigestellt, einen Nachweis zu erbringen, dass uns kein oder ein niedrigerer Schaden durch dessen Rücktritt entstanden ist. In Abweichung von den genannten Pauschalen, ist es HOCHSCHWARZWALD TOUREN vorbehalten eine höhere konkrete Entschädigung zu fordern. Diese ist dann unter Berücksichtigung etwaiger eingesparter Aufwendungen konkret zu nennen und zu belegen.

11. Rücktritt durch den Veranstalter

Sollten die Umstände es erfordern, zum Beispiel durch drohendes Unwetter oder sollte eine Gefahr für die Teilnehmer einer Tour bestehen, behalten wir uns das Recht vor, vor Beginn der Tour oder währenddessen vom Vertrag zurückzutreten. Gleiches gilt für den Fall, dass eine planmäßige Durchführung der Tour, durch nicht vorhersehbare Umstände erheblich beeinträchtigt oder gefährdet sein sollte z.B. durch plötzliche Erkrankung Deines Guides. In diesen Fällen erstatten wir dem Teilnehmer bereits geleistete Zahlungen an HOCHSCHWARZWALD TOUREN in voller Höhe zurück. Es besteht jedoch keinerlei darüber hinaus gehender Anspruch auf Erstattung weiterer Kosten.

Von diesen Umständen abgesehen, liegt es im Ermessensspielraum des Guide, einen Teilnahmevertrag ohne Einhaltung von Fristen zu kündigen, für den Fall, dass ein Teilnehmer eine Veranstaltung, ungeachtet einer vorausgehenden Abmahnung nachhaltig stört oder sich in der Art vertragswidrig verhält z.B. durch Einnahme von Medikamenten, Drogen oder Alkohol aber auch durch unnötig riskante Fahrmanöver, die die Sicherheit anderer gefährden und die eine Aufhebung des Vertrages rechtfertigt.
In diesen Fällen bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Zahlung des Honorars an HOCHSCHWARZWALD TOUREN in unveränderter Höhe bestehen. Das Honorar kann nur dann reduziert werden, sollten Leistungen, die nicht Anspruch genommen wurden, anderweitig verwendet werden können oder sollten Aufwendungen unsererseits erspart bleiben.

12. Mängel in der Erbringung von vertraglichen Leistungen

Sollten durch Störungen Mängel in der Erbringung der Leistung eintreten, sind die Teilnehmer zur Mitwirkung verpflichtet, etwaige Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. Aufgetretene Mängel müssen dem Guide durch die Teilnehmer unverzüglich angezeigt und ein Anspruch auf Abhilfe formuliert werden. Ansonsten kann keine Minderung des Honorars geltend gemacht werden. Ist die Leistungserbringung einer Tour erheblich beeinträchtigt und wurde zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt, die ohne Erbringung derer verstrichen ist, darf der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen.

13. Haftungsbeschränkung

Soweit ein während einer Tour entstandener Schaden eines Teilnehmers weder durch vorsätzliches, noch grob fahrlässiges Handeln des Guides herbeigeführt wurde, ist die vertragliche Haftung für Schäden alleine auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt.
Für eine eigene oder fremd verschuldete Gefährdung, wird eine Haftung seitens HOCHSCHWARZWALD TOUREN komplett ausgeschlossen. Gleiches gilt für etwaige Sachschäden an der persönlichen Ausrüstung der Teilnehmer, infolge von Beanspruchung während einer Tour.
Die deliktische Haftung von HOCHSCHWARZWALD TOUREN ist für Sachschäden ebenfalls auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt, sollten diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die genannte Haftungshöchstsumme gilt jeweils für eine Tour.
Für Personen- und Sachschäden oder Minderungen von Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wurden, wie z.B. Gastronomieleistungen oder Beförderungsdienste übernehmen wir keine Haftung, sofern diese im Vertrag als Fremdleistungen eindeutig gekennzeichnet wurden und erkennbar nicht Bestandteil unserer Leistungen sind.
Je nach gewählter Tourenaktivität, weisen wir darauf hin, dass ein erhöhtes potentielles Gefahrenrisiko bei der Teilnahme besteht und es hierbei jedem Teilnehmer freigestellt ist, auf freiwilliger Basis zu entscheiden, ob er dem vorgeschlagenen Tourenablauf folgen möchte. Beispielsweise beim Befahren einer Skiabfahrt oder eines MTB-Trail Abschnittes o.ä..
Wir empfehlen unabhängig hiervon, jedem Teilnehmer, einen entsprechenden Versicherungsschutz eigenverantwortlich abzuschließen z.B. eine private Unfallversicherung oder eine Mitgliedschaft im DAV. Etwaige Kosten für eine ärztliche Versorgung, Bergung oder Rücktransport werden von HOCHSCHWARZWALD TOUREN nicht übernommen.
Alle Teilnehmer sind verpflichtet jegliche erkannte Sicherheitsmängel unverzüglich dem Guide zu melden und an der Maximierung der Sicherheit jederzeit mitzuwirken. In diesem Zusammenhang sind die Entscheidungen des Guide bindend und dessen Anweisungen ist Folge zu leisten, da bei Zuwiderhandlungen von Sicherheitsanforderungen betreffende Teilnehmer von einer Veranstaltung ausgeschlossen werden können und HOCHSCHWARZWALD TOUREN für die damit verbundenen Umstände (z.B. Heimreise) keine Haftung übernimmt und keine Aufwandsentschädigung leistet. Das vertraglich vereinbarte Honorar an den Veranstalter bleibt hiervon unberührt.

14. Verjährung von Ansprüchen und deren Ausschluss

Der Teilnehmer hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Zeitpunkt des Endes einer Tour gegenüber HOCHSCHWARZWALD TOUREN geltend zu machen. Sollte er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert sein, verjähren etwaige Ansprüche nach Ablauf eines Jahres. Die gesetzliche Verjährungsfrist für deliktische Ansprüche bleibt unberührt.

15. Urheberrecht

Der Guide ist berechtigt, nach vorheriger Absprache mit den Teilnehmern, die Veranstaltung zu fotografieren oder zu filmen und diese Aufnahmen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwerten.
Aufnahmen die von Seiten der Teilnehmern gemacht werden, sind für deren private Zwecke zulässig. Jedoch bedarf jede öffentliche Übertragung oder Wiedergabe dieser Aufnahmen, auch in modifizierter Form, der Einverständniserklärung von HOCHSCHWARZWALD TOUREN.

16. Anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis zwischen der anmeldenden Person, sowie allen Teilnehmern und HOCHSCHWARZWALD TOUREN findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt im Übrigen für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Teilnehmers gegen uns im Ausland für unsere Haftung dem Grunde nach deutsches Recht nicht angewendet werden sollte, findet es bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen der Teilnehmer Anwendung.

17. Gerichtsstand

Eine Klage gegenüber HOCHSCHWARZWALD TOUREN ist nur zulässig nach deutschem Recht und an deren Sitz: Freiburg im Breisgau.

18. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie zwischen den Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wären ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen. Gleiches gilt für etwaige Lücken in den AGB.